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   VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98   

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VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98 (https://dejure.org/1999,35823)
VG Dresden, Entscheidung vom 17.06.1999 - 1 K 2635/98 (https://dejure.org/1999,35823)
VG Dresden, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 1 K 2635/98 (https://dejure.org/1999,35823)
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  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 6.94

    Stiefvater-Nachname II - § 3 Abs. 1 NÄG

    Auszug aus VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98
    "Stiefkinder«-Fällen BVerwG 13.12.1995 - 6 C 6.94 -, StAZ 1996, 237, 240 = NJW 1996, 2247, 2249).

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Ordnungsfunktion des Nachnamens sowohl in Bezug auf die Kennzeichnung der Person als auch hinsichtlich der Dokumentation der Abstammung angesichts erfolgter Reformen des Namensrechts noch von großer Bedeutung ist (vgl. BVerwG 13.12.1995 a.a.O. und VGH Kassel 21.11.1995 - 11 UE 1544/95 -, StAZ 1996, 143 = NJW 1996, 1840).

    Diese Bestimmungen zeigen, dass der Gesetzgeber dem Willen und dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu Lasten der Namenskontinuität einen immer größer werdenden Wert beimisst (vgl. zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes BVerwG 13.12.1995 a.a.O.).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. Stiefkinderfällen (vgl. BVerwG 13.12.1995 a.a.O.) zeigt, dass in der Rechtspraxis im Falle des Fehlens einschlägiger Normen des bürgerlichen Rechts (die sog. Stiefkinderfälle sind seit dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998 allerdings in § 1618 BGB geregelt) öffentlich-rechtliche Namensänderungen erfolgen können, die an familienrechtliche Ereignisse - in den sog. Stiefkinderfällen: Scheidung der Eltern und Wiederverheiratung des sorgeberechtigten Elternteils bei Annahme des Namens des Stiefelternteils - anknüpfen.

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98
    Allerdings sind bei einem Rückgriff auf die aus dem Jahre 1980 stammende Verwaltungsvorschrift die zwischenzeitlich erfolgte bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung (insbes. BVerfGE 84, 9 = StAZ 1991, 89) und Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 07.01.1994 - 6 C 34.92

    Stiefvater-Nachname I - § 3 Abs. 1 NÄG, 'erforderlich' - 'förderlich'

    Auszug aus VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98
    Zutreffend hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7.1.1994 - 6 C 34.92 -, BVerwGE 95, 21, 24f .
  • VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1544/95

    Namensänderung: Tendenz zur Erleichterung der Änderung des Familiennamens bei

    Auszug aus VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98
    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Ordnungsfunktion des Nachnamens sowohl in Bezug auf die Kennzeichnung der Person als auch hinsichtlich der Dokumentation der Abstammung angesichts erfolgter Reformen des Namensrechts noch von großer Bedeutung ist (vgl. BVerwG 13.12.1995 a.a.O. und VGH Kassel 21.11.1995 - 11 UE 1544/95 -, StAZ 1996, 143 = NJW 1996, 1840).
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